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   BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05   

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https://dejure.org/2006,9159
BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05 (https://dejure.org/2006,9159)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - IX ZB 36/05 (https://dejure.org/2006,9159)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - IX ZB 36/05 (https://dejure.org/2006,9159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Verfassungsgemäßheit des Ausschlusses von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts

  • Judicialis

    ZPO § 34 Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; KO § 109

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1; InsO § 6 § 7 § 34 Abs. 2
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht ändert trotz der grundsätzlichen Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassungsentscheidung nichts daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. September 2002 - III ZB 43/02, WM 2003, 455; Beschl. v. 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211, 212).

    Sie wird aber nicht in den Fällen eröffnet, in denen die Anfechtbarkeit einer Entscheidung gesetzlich ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 2002, aaO; für die Revision bereits BGHZ 3, 244, 246 ff).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt daher grundsätzlich voraus, dass die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 144, 78, 82; 158, 212, 214).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt daher grundsätzlich voraus, dass die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 144, 78, 82; 158, 212, 214).
  • BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht ändert trotz der grundsätzlichen Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassungsentscheidung nichts daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. September 2002 - III ZB 43/02, WM 2003, 455; Beschl. v. 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211, 212).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).
  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 24/03

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Eine dem Kollegium vorbehaltene, den Senat bindende Zulassungsentscheidung (§ 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO) liegt nicht vor, weil die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (zum ähnlichen Fall der Zulassung einer bereits kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 24/03, ZVI 2003, 606 f).
  • BGH, 18.10.1951 - IV ZR 122/50

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 36/05
    Sie wird aber nicht in den Fällen eröffnet, in denen die Anfechtbarkeit einer Entscheidung gesetzlich ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 2002, aaO; für die Revision bereits BGHZ 3, 244, 246 ff).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Diese Wertentscheidung des Gesetzgebers ist hinzunehmen (vgl. BGH 30. März 2006 - IX ZB 36/05 - Rn. 6 mwN) .
  • BGH, 28.09.2009 - IX ZA 34/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines Gläubigers gegen die Eröffnung des

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gemäß § 34 Abs. 2 InsO nur durch den Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, während den Gläubigern insoweit kein Rechtsmittel zusteht (BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 36/05, Rn. 5; v. 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl. § 34 Rn. 59).
  • LG Koblenz, 30.07.2009 - 2 T 528/09

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Die weitere Beteiligte zu 2) ist als Gläubigerin nicht beschwerdeberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006, Az.: IX ZB 36/05 ).
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